Geschäftsordnung

§ 1 Träger, Name Die Deutsche Bunsengesellschaft für Physikalische Chemie, die Deutsche Physikalische Gesellschaft (durch ihren Fachverband Chemische Physik) und die Gesellschaft Deutscher Chemiker haben als Träger eine juristisch nicht selbstständige, gemeinsame Arbeitsgemeinschaft Theoretische Chemie – siehe § 2 und … Continue reading Geschäftsordnung